4.12.23

Neue CSRD-Schwellenwerte

Neue CSRD-Schwellenwerte

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sie orientiert sich an der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU und definiert Schwellenwerte, welche die Größenkategorie eines Unternehmens bestimmen. Am 17. Oktober 2023 genehmigte die Europäische Kommission eine Erhöhung dieser Schwellenwerte. Diese Änderung führt dazu, dass Unternehmen neu kategorisiert werden, und einige Unternehmen, die zuvor unter die Berichtspflicht fielen, nun ausgenommen sind.

Neue Definitionen und Schwellenwerte

Die neuen CSRD-Schwellenwerte beruhen auf drei Kriterien: Bilanzsumme, Nettoumsatzerlöse und Anzahl der Mitarbeitenden. Die revidierten finanziellen Schwellenwerte lauten wie folgt:

CSRD Finanzielle Schwellenwerte

Kriterium Große Unternehmen Mittlere Unternehmen Kleine Unternehmen Kleinstunternehmen
Bilanzsumme (EUR) > 25 Mio. (vorher: > 20 Mio.) 5 Mio. – 25 Mio. (vorher: 4 Mio. – 20 Mio.) 450.000 – 5 Mio. (vorher: 350.000 – 4 Mio.) Max. 450.000 (vorher: 350.000)
Nettoumsatzerlöse (EUR) > 50 Mio. (vorher: > 40 Mio.) 10 Mio. – 50 Mio. (vorher: 8 Mio. – 40 Mio.) 900.000 – 10 Mio. (vorher: 700.000 – 8 Mio.) Max. 900.000 (vorher: 700.000)
Mitarbeitende (Jahresschnitt) > 250 Max. 250 Max. 50 Max. 10

Die finanziellen Schwellenwerte wurden deutlich angehoben: Für große Unternehmen liegt die Bilanzsumme nun über 25 Millionen Euro und die Nettoumsatzerlöse über 50 Millionen Euro.

Begründung für die Anpassung

Die Anpassung erfolgte, um zu verhindern, dass Kleinst- und Kleinunternehmen aufgrund von Inflation ungewollt strengeren Rechnungslegungsvorschriften unterworfen werden, die eigentlich für Unternehmen einer höheren Größenkategorie vorgesehen sind.

Durch die Anhebung der Schwellenwerte werden weniger Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht sowie der EU-Taxonomie-VO betroffen sein.

Die Schwellenwerte der CSRD orientieren sich an den drei oben genannten Kriterien, wobei die 2-von-3-Regel für die Kategorisierung von Unternehmen beibehalten wurde. Diese Änderung betrifft vor allem große und börsennotierte mittlere sowie kleinere Unternehmen. Noch ist unklar, wie viele Unternehmen genau von dieser Anpassung betroffen sind.

Ab wann gelten die neuen Kriterien?

Diese Änderungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2024, wobei EU-Mitgliedsstaaten Unternehmen auch die Anwendung der neuen Schwellenwerte bereits ab 2023 gestatten können.

Unterstützung bei CSRD benötigt?

Unternehmen, die Unterstützung bei der Anpassung an die neuen CSRD-Schwellenwerte und der Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen, können sich an das Energieforum Österreich wenden. Mit unserem Netzwerk an Partnern, die in dem Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung spezialisiert sind, bieten wir wertvolle Hilfestellungen und Expertise für unsere Mitglieder.

Bei Interesse, kontaktieren Sie uns gerne hier.

Quelle: European Commission