30.10.21

Nachhaltigkeitsberichtserstattung: Überarbeitete Richtlinien

Nachhaltigkeitsberichtserstattung: Überarbeitete Richtlinien

Am 21. April 2021 wurde von der EU-Kommission ein Vorschlag für eine Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive vorgelegt (NFI-Richtlinie (2014/95/EU). Die Änderungen werden am 1. Jänner 2023 in Kraft treten (eine Verschiebung um ein Jahr ist möglich) und werden spürbare Auswirkungen für viele Unternehmen haben. Konkret wird es große Unternehmen von öffentlichem Interesse, große Aktiengesellschaften und GmbHs ab 2023, mittlere und kleine Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 2026 treffen. Dadurch wird die Zahl der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen, massiv steigen.

Sustainable Development Goals der Europäischen Union.

Standard soll bis Oktober 2022 vorliegen

Ein EU-Berichterstattungsstandard wird für die Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein. Das Ziel ist, dass die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen und somit diese durch die Anwendung des Standards vergleichbar werden. Gleichzeitig sinkt der Interpretationsspielraum der Unternehmen hinsichtlich der Inhalte, die sie offenlegen.  Es empfiehlt sich bei Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte die GRI-Standards anzuwenden.

Eine Implementierung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erfordert nicht nur einen zusätzlichen Aufwand, sie bietet den Unternehmen auch eine Chance ihre Marktposition zu verbessern.

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