13.11.23

Kernpunkte der EU-Gebäuderichtlinie

Kernpunkte der EU-Gebäuderichtlinie

Die Richtlinie ist Teil des Europäischen Green Deals, der das Ziel verfolgt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Als Zwischenziel plant die EU, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu reduzieren. Die Kernpunkte der EU-Gebäuderichtlinien stellen sich wie folgt dar:

1. Mindestenergieeffizienzstandards

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Einführung von Mindestenergieeffizienzstandards. Ab 2030 müssen Wohngebäude mindestens der Energieeffizienzklasse E und ab 2033 der Klasse D entsprechen. Für Nichtwohngebäude gelten diese Standards bereits ab 2027 bzw. 2030. Dies impliziert eine Verpflichtung zur Sanierung oder zum Abriss der Gebäude mit schlechteren Klassen.

2. Neue Gesamtenergieeffizienzklassen

Bisher richten sich die Energieeffizienzklassen A bis G im Energieausweis nach absoluten Kriterien (z.B. Heizwärmebedarf HWB in kWh/m2). Bis Ende 2025 müssen die Systeme auf eine relative Klassifizierung umgestellt werden. Dabei wird Klasse G die schlechtesten 15% des nationalen Gebäudebestands repräsentieren, während Klasse A als Nullemissionsgebäude definiert wird.

3. Nullemissionsgebäude als Standard

Ab 2028 sollen alle neuen Gebäude als Nullemissionsgebäude ausgeführt werden, mit dem Ziel, den gesamten Gebäudebestand bis 2050 entsprechend umzubauen. Photovoltaikanlagen sollen auf alle Dächer, „sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktional machbar ist“, installiert werden. Bestehende Gebäude sollten bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden.

4. Fossilfreies Heizen und Kühlen

Die Richtlinie sieht vor, dass ab ihrem Inkrafttreten in Neubauten und bei umfassenden Renovierungen keine Heizungsanlagen mehr eingebaut werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. In allen Gebäuden soll außerdem die Nutzung solcher Heizungsanlagen bis 2035 bzw. mit Ausnahmen bis 2040 auslaufen. Allerdings sind dies nur Soll-Bestimmungen „die Mitgliedsstaaten sollten Maßnahmen ergreifen…“

5. Nationale Gebäuderenovierungspläne und Finanzierungsmechanismen

Die Mitgliedsstaaten sollen umfassende Renovierungspläne erstellen, die die Energiewende im Gebäudesektor unterstützen, mit detaillierten Kostenschätzungen und Finanzierungsmodellen.

6. E-Mobilität

Bei neuen Wohngebäuden und größeren Renovierungen sollen Vorkehrungen für die spätere Installation von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge getroffen werden. Die Vorverkabelung soll dabei so ausgelegt werden, dass eine gleichzeitige, effiziente Nutzung aller Ladepunkte möglich ist, gegebenenfalls durch die Installation eines Last- oder Lade-managementsystems „soweit dies technisch und wirtschaftlich machbar und gerechtfertigt ist“. Auch für die Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder werden Mindeststandards definiert.

Herausforderungen und offene Fragen

Trotz des ambitionierten Rahmens der Richtlinie bleiben einige Fragen offen, insbesondere bezüglich der praktischen Umsetzung. In Österreich beispielsweise fehlt eine bundesweite Energieausweis-Datenbank, was die Identifizierung der zu sanierenden Gebäude erschwert. Zudem könnte die erforderliche Sanierung von 45% des Gebäudebestands in nur neun Jahren zu Kapazitätsproblemen und Preissteigerungen auf den vorgelagerten Märkten führen. In diesem Kontext setzt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie zwar ehrgeizige Ziele, doch die Herausforderungen bei der Umsetzung sind nicht zu unterschätzen.

Das Energieforum Österreich unterstützt mit seinem breiten Netzwerk an Partnern und Experten aktiv bei der Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie. Gemeinsam können die ambitionierten Ziele der EU-Gebäuderichtlinie realisiert werden.

Quelle: Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen Revisionsverband