Der Verein Energieforum Österreich ist ihr Ansprechpartner um alle Themen rund um die Umsetzung des Europäischen Green Deals in Österreich.
Die weltweite Entwaldung ist eine der größten Bedrohungen für die Umwelt, da sie die biologische Vielfalt reduziert und die Treibhausgasemissionen verstärkt. Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2023/1115 (EU Deforestation Regulation, EUDR) darauf reagiert, um sicherzustellen, dass bestimmte Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden, entwaldungsfrei sind. Diese Verordnung tritt am 30. Dezember 2024 in Kraft und betrifft eine Vielzahl von Rohstoffen wie Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk und Soja.
Die EUDR verfolgt das Ziel, die Zerstörung von Wäldern, die durch die Expansion landwirtschaftlicher Flächen verursacht wird, zu bekämpfen. Laut den Vereinten Nationen ist die Landwirtschaft für bis zu 90% der globalen Entwaldung verantwortlich. Vor allem Konsumgüter, die aus Rohstoffen wie Palmöl, Kakao und Soja hergestellt werden, tragen erheblich dazu bei. Die EU möchte mit dieser Verordnung sicherstellen, dass Produkte, die innerhalb der Union gehandelt oder exportiert werden, auf umweltschonende und legale Weise produziert werden.
Laut der Verordnung müssen relevante Produkte nach dem 31. Dezember 2020 auf Flächen hergestellt worden sein, die nicht entwaldet wurden. Zusätzlich müssen für Holzprodukte sicherzustellen sein, dass sie nach diesem Datum ohne Schädigung der Wälder geerntet wurden.
Die Verordnung betrifft die folgenden Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse:
Diese Produkte dürfen nur dann auf dem Unionsmarkt bereitgestellt oder aus der EU exportiert werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Ursprungslandes erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung vorliegt.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, die betroffenen Rohstoffe in die EU importieren, vermarkten oder exportieren, umfassende Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Die Verordnung definiert einen dreistufigen Prozess, den Unternehmen implementieren müssen:
Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Produkte entwaldungsfrei und legal hergestellt wurden. Die Einhaltung der Verordnung muss jährlich überprüft werden, und es besteht eine Pflicht, die entsprechenden Nachweise mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Marktteilnehmer müssen eine Sorgfaltserklärung abgeben, die bestätigt, dass die Produkte den Anforderungen der EUDR entsprechen. Diese Erklärung wird in ein von der EU-Kommission bereitgestelltes Online-Informationssystem hochgeladen, das auch als Schnittstelle für Zollbehörden und zur Nachverfolgung dient.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einigen Erleichterungen. Sie sind von der umfassenden Sorgfaltspflicht befreit, wenn eine entsprechende Erklärung bereits vorliegt. Allerdings müssen auch KMU sicherstellen, dass sie die relevanten Informationen dokumentieren und bei Bedarf vorlegen können.
Die EUDR sieht bei Verstößen erhebliche Strafen vor. Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, drohen Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Daneben besteht das Risiko, dass Unternehmen Marktanteile verlieren, wenn Kunden auf Lieferanten umsteigen, die die EUDR-Anforderungen erfüllen.
Um den Sorgfaltspflichten gerecht zu werden, wird die EU ein Benchmarking-System einführen, das Länder in drei Risikokategorien einteilt: niedriges, Standard- und hohes Risiko. Je nach Einstufung sind Unternehmen unterschiedlich stark verpflichtet, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Länder mit geringem Risiko genießen vereinfachte Anforderungen.
Für Unternehmen, die mit den betroffenen Rohstoffen handeln, bedeutet die EUDR eine signifikante Umstellung ihrer Compliance-Prozesse. Es ist wichtig, frühzeitig mit der Identifizierung der relevanten Produkte zu beginnen und entsprechende Sorgfaltspflichtverfahren zu implementieren, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden. Unternehmen sollten prüfen, ob sie bereits über Rückverfolgbarkeitssysteme verfügen und ob ihre Lieferketten den Anforderungen der EUDR entsprechen. Wir stehen Ihnen bei Rückfragen und der Umsetzung der EUDR zur Verfügung.
Quellen: Bundesamt für Wald, Europäische Union, und Wirtschaftskammer Österreich