Der Verein Energieforum Österreich ist ihr Ansprechpartner um alle Themen rund um die Umsetzung des Europäischen Green Deals in Österreich.
Die Entwaldungsverordnung der EU (EUDR 2023/1115) gilt ab 30.12.2024 für Unternehmen, die nachstehende Warengruppen einkaufen oder verkaufen:
Die Verordnung gilt auch für KMU. Vor allem im Bereich Holz werden sehr viele Unternehmen in Österreich betroffen sein.
Für diese Waren müssen sehr umfangreiche Sorgfaltserklärungen vorliegen oder es müssen von den Unternehmen diese Sorgfaltserklärungen erstellt werden. Die Waren müssen in einer EU-Datenbank bis zum Grundstück der Erzeugung nachverfolgt werden können. Betriebe müssen genaue Aufzeichnungen über Kauf und Verkauf der Waren führen. Bei Abweichungen von der Verordnung sind sehr umfangreiche Sanktionen und hohe Strafzahlungen möglich.
Aufgrund der hohen Komplexität des Themas muss sich jedes Unternehmen individuell auf die neue Gesetzeslage vorbereiten. Gemeinsam mit dem Kunden wird die individuelle Betroffenheit geklärt. Das Unternehmen wird informiert, welche Maßnahmen es vorbereitend treffen muss, wie auf Anfragen von Kunden reagiert werden sollte und was nach Beginn der Gültigkeit der Verordnung zu tun ist. Der Einsatz von Softwarelösungen wird erörtert. In der Beratung wird darauf geachtet, dass einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden, aber andererseits pragmatische Lösungen für die Umsetzung genutzt werden. Es wird bei Bedarf Kontakt zu anderen betroffenen Unternehmen hergestellt, die schon Erfahrung mit der Datenverarbeitung und der Dokumentenerstellung haben.
Klarheit über die individuelle Betroffenheit:
Wir beraten Sie gerne zu den Einhaltungen der EUDR!
Quelle: Partner des Energieforum Österreich - easyESG