24.9.24

Einhaltung der EUDR Vorgaben

Einhaltung der EUDR Vorgaben

PROJEKTZIEL

Die Entwaldungsverordnung der EU (EUDR 2023/1115) gilt ab 30.12.2024 für Unternehmen, die nachstehende Warengruppen einkaufen oder verkaufen:

  • Holz
  • Rinder
  • Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja

Die Verordnung gilt auch für KMU. Vor allem im Bereich Holz werden sehr viele Unternehmen in Österreich betroffen sein.

Für diese Waren müssen sehr umfangreiche Sorgfaltserklärungen vorliegen oder es müssen von den Unternehmen diese Sorgfaltserklärungen erstellt werden. Die Waren müssen in einer EU-Datenbank bis zum Grundstück der Erzeugung nachverfolgt werden können. Betriebe müssen genaue Aufzeichnungen über Kauf und Verkauf der Waren führen. Bei Abweichungen von der Verordnung sind sehr umfangreiche Sanktionen und hohe Strafzahlungen möglich.

MASSNAHMEN

Aufgrund der hohen Komplexität des Themas muss sich jedes Unternehmen individuell auf die neue Gesetzeslage vorbereiten. Gemeinsam mit dem Kunden wird die individuelle Betroffenheit geklärt. Das Unternehmen wird informiert, welche Maßnahmen es vorbereitend treffen muss, wie auf Anfragen von Kunden reagiert werden sollte und was nach Beginn der Gültigkeit der Verordnung zu tun ist. Der Einsatz von Softwarelösungen wird erörtert. In der Beratung wird darauf geachtet, dass einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden, aber andererseits pragmatische Lösungen für die Umsetzung genutzt werden. Es wird bei Bedarf Kontakt zu anderen betroffenen Unternehmen hergestellt, die schon Erfahrung mit der Datenverarbeitung und der Dokumentenerstellung haben.

ERGEBNIS

Klarheit über die individuelle Betroffenheit:

  • Für welche meiner Artikel (Zukaufsmaterial, Verkaufsartikel) gilt die Verordnung?
  • Bin ich Marktteilnehmer oder bin ich Händler, bin ich unter Umständen beides (für unterschiedliche Produktgruppen)?
  • Bin ich KMU im Sinne der Verordnung?
  • Gelten für mich inhaltliche oder zeitliche Ausnahmeregelungen (KMU, Kleinunter-nehmer)?
  • Wie sind eingelagerte Waren im Sinne der Verordnung zu bewerten?
  • Was antworte ich auf Kundenschreiben betreffend die Verordnung?
  • Wie kann ich mich auf die Umsetzung der Verordnung vorbereiten?
  • Was genau ist zu tun, sobald die Verordnung gilt?
  • Wie informiere ich meine Lieferanten?
  • Wo finde ich geeignete Informationen zu Spezialfragen?
  • Wie erhalte ich laufende Updates zur Umsetzung der Verordnung?

EXPERTE

Wir beraten Sie gerne zu den Einhaltungen der EUDR!

Quelle: Partner des Energieforum Österreich - easyESG