7.5.24

Förderungsangebot: Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung

Förderungsangebot: Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung

Das neue gewerbliche Förderprogramm, das ab dem 1. Juli 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, das österreichische Fördersystem zu vereinfachen und gleichzeitig attraktive Anreize für Projekte im Bereich der Fernwärme- und Fernkälteversorgung zu bieten.

Das Förderangebot ist modular und umfasst vier Hauptbereiche:

1. Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fördert den Bau und die Erweiterung von Fernwärme- und Fernkälteerzeugungsanlagen. Ziel dieser Förderung ist es, den Einsatz von umweltfreundlicheren Energiequellen zu unterstützen und den Energieverbrauch zu optimieren.

  • Förderbare Technologien: Zu den förderbaren Anlagen zählen Biomassekessel, Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Solarthermie und Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme. Bei Kälteerzeugungsanlagen wird insbesondere der Einsatz von Kompressions-, Absorptions- und Adsorptionskältemaschinen unterstützt.
  • Förderkriterien: Die Anlagen müssen mindestens zehn externe Abnehmer versorgen können und eine jährliche Wärme- bzw. Kälteleistung von mindestens 800 MWh erreichen. Ein wichtiger Aspekt der Förderung ist die Nachhaltigkeit der Energiequellen sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen.
  • Förderungsumfang: Die Förderung besteht aus nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen, die bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten für Wärmeanlagen und bis zu 20 % für Kälteanlagen decken können. Zusätzliche Boni sind verfügbar für besonders effiziente oder emissionsarme Technologien.
  • Antragsvoraussetzungen: Förderanträge müssen vor Beginn jeglicher bindender Bestellung oder Bauaktivitäten eingereicht werden. Zudem müssen alle Projekte, die öffentliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, ihre Pläne und die technische Ausführung detailliert darlegen und diverse Nachweise und Genehmigungen vorlegen.
  • Weitere Bedingungen: Es wird erwartet, dass die Anlagen im Einklang mit lokalen Energieplänen und unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte errichtet werden. Die Projekte sollen nachweislich zur Reduzierung von Treibhausgasen beitragen und im Betrieb effizient sein.

Infoblatt Erzeugungsanlagen für Fernwärme und Fernkälte

2. Wärme- und Kältenetze

Ziel dieser Förderung ist es, die Energieeffizienz im zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen.

  • Förderbare Projekte: Die Förderung richtet sich an den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kälteverteilnetzen, die vor allem in Gebieten ohne bestehende Anschlussmöglichkeiten eingerichtet werden. Besonderer Fokus liegt auf der Nutzung von erneuerbaren Energien und der Abwärmenutzung.
  • Förderkriterien: Antragsberechtigt sind Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Förderanträge müssen vor Beginn jeglicher bindender Bestellungen eingereicht werden.
  • Finanzielle Unterstützung: Die Förderung umfasst nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse von bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten. Es gibt zusätzliche Zuschläge für hohe Energieeffizienz und den Einsatz emissionsfreier Energiequellen.
  • Qualitätsmanagement: Projekte müssen den Richtlinien des Qualitätsmanagementsystems QM-Heizwerke folgen. Bei bestehenden oder geplanten Netzen, die nachhaltige Energiequellen nutzen, können Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems angepasst oder ausgelassen werden.
  • Förderungshöhe und -bedingungen: Die maximale Förderungshöhe beträgt 6 Millionen Euro pro Projekt. Es gelten spezifische Anforderungen für die technische Ausführung und den Nachweis der Energieeffizienz.
  • Dokumentationspflicht: Antragsteller müssen detaillierte Unterlagen bereitstellen, darunter technische Datenblätter, Trassenpläne und Netzverlustberechnungen. Wärmelieferverträge sind für mindestens 50 % der verkauften Wärmemenge erforderlich.

Infoblatt Wärme und Kältenetze

3. Erneuerbare Mikronetze

Es werden auch Fördermittel für den Aufbau und die Erweiterung erneuerbarer Mikronetze bereitgestellt.

  • Förderbare Projekte: Das Programm unterstützt die Errichtung und Erweiterung von Wärmeerzeugungsanlagen und dazugehörigen Mikronetzen, sowohl für die innerbetriebliche Wärmeversorgung als auch für die Wärmeversorgung an Dritte. Diese Anlagen müssen mit erneuerbaren Energieträgern oder Abwärme betrieben werden.
  • Zielgruppe: Anspruchsberechtigt sind Betriebe, unternehmerische Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen in Österreich. Die Projekte müssen vor jeglichen bindenden Bestellungen beantragt werden, um eine Förderung zu erhalten.
  • Finanzielle Unterstützung: Das Förderprogramm bietet nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse von bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten. Spezielle Zuschläge sind verfügbar für Projekte, die besondere Energieeffizienz oder den Einsatz regionaler Biomasse zeigen.
  • Technische Spezifikationen und Umweltstandards: Geförderte Anlagen müssen bestimmte technische und umweltbezogene Standards erfüllen, darunter Effizienzkriterien und Emissionsgrenzwerte. Es gelten spezifische Anforderungen für Biomassekessel, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmepumpen, Solarthermie und Geothermieanlagen.
  • Antragsverfahren und Dokumentation: Antragsteller müssen umfassende technische und finanzielle Dokumentationen vorlegen, einschließlich Kostenaufstellungen, Trassenplänen und Wärmelieferverträgen. Die Förderung ist abhängig von der nachweislichen Einhaltung aller Anforderungen und der rechtzeitigen Einreichung vollständiger Antragsunterlagen.
  • Förderhöhe: Wird basierend auf der erreichten Emissionsreduktion berechnet.

Infoblatt Erneuerbare Mikronetze

4. Optimierung von Wärmeerzeugern und -verteilnetzen

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bietet umfangreiche Förderungen für die Optimierung von Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmeverteilnetzen an.

  • Förderziel: Das Programm zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Effizienz von Wärmeerzeugungsanlagen und -verteilnetzen durch den Einsatz von erneuerbaren Energien oder Abwärme zu verbessern.
  • Förderbare Maßnahmen: Optimierungen an bestehenden Wärmeerzeugern, wie die Erneuerung oder der Austausch von Anlagen, um den Gesamtnutzungsgrad zu erhöhen. Umbau und Dekarbonisierung von Wärmeverteilnetzen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.
  • Finanzielle Unterstützung: Es werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse von bis zu 35% der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Zusätzliche Zuschläge sind verfügbar für Maßnahmen, die besonders effizient sind oder den Einsatz von erneuerbaren Energien signifikant erhöhen.
  • Technische Anforderungen: Bei Wärmeerzeugern muss eine Energieeinsparung von mindestens 5% nachgewiesen werden. Bei Wärmeverteilnetzen wird ebenfalls eine Reduktion des Energieeinsatzes um mindestens 5% gefordert.
  • Antragsstellung: Förderanträge müssen vor Beginn jeglicher bindender Bestellung oder Baumaßnahmen eingereicht werden. Die Antragstellung erfordert detaillierte technische und finanzielle Dokumentationen.
  • Rechtliche und Umweltstandards: Die Projekte müssen alle relevanten umweltrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und die Nutzung von erneuerbaren Energien sind zentral.

Infoblatt Optimierung von Wärmeerzeugungsanlagen und -verteilnetzen

Weitergehnde Informationen

Förderungsmittel für Maßnahmen zur gewerblichen Wärme- und Kälteversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Alle Einreichungen für Projekte sind ab 01.07.2024 möglich!

Die Expert:innen des Energieforums Österreich stehen Ihnen bei Förderberatungen und-Einreichungen zur Verfügung.

Quelle: Kommunalkredit Public Consulting