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Die neue EU-Green Claims Richtlinie gegen Greenwashing
Am 22. März 2023 hat die Europäische Kommission einen neuen Richtlinienentwurf zu umweltbezogenen Angaben (Green Claims) vorgestellt. Dieser Entwurf soll dazu beitragen, die Verbraucher:innen besser über die Nachhaltigkeit von Produkten und Unternehmen zu informieren und irreführende Praktiken wie Greenwashing einzudämmen.
Hintergrund der Green Claims Richtlinie
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass fast die Hälfte (40 %) der Umweltaussagen über Produkte unbegründet sind. Das bedeutet, dass Verbraucher:innen oft mit irreführenden Informationen konfrontiert sind, wenn sie sich für umweltfreundliche Produkte entscheiden möchten. Die neue Green Claims Richtlinie soll dazu beitragen, dass Verbraucher:innen verlässliche Informationen zur Nachhaltigkeit von Produkten erhalten und somit bewusstere Kaufentscheidungen treffen können.
Inhalte des Richtlinienentwurfs
Die Richtlinie definiert Kriterien, denen umweltbezogene Aussagen zu Produkten oder Unternehmen in der EU genügen müssen. Dazu gehört unter anderem, dass Unternehmen nur noch Nachhaltigkeitssiegel verwenden dürfen, die auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Dies soll dazu beitragen, dass die Glaubwürdigkeit von Umweltkennzeichnungen erhöht wird und sich Verbraucher:innen besser auf diese verlassen können.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die Green Claims Richtlinie hat bedeutende Auswirkungen auf Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen werden dazu angehalten, ihre Geschäftspraktiken in Bezug auf Umweltkennzeichnungen und -aussagen zu überprüfen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Angaben den in der Richtlinie festgelegten Kriterien entsprechen und dass sie keine irreführenden Informationen verbreiten. Dies kann dazu führen, dass einige Unternehmen ihre Werbestrategien anpassen und möglicherweise mehr in nachhaltige Produktentwicklung investieren müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Einige der wichtigsten Implikationen für Unternehmen, die sich aus der Einführung dieser Richtlinie ergeben sind:
Um sicherzustellen, dassumweltbezogene Aussagen belastbar sind, fordern die EU-Mitgliedsstaaten dazuauf, ein "System zur Überprüfung von Belegen für umweltbezogeneAussagen" zu etablieren. Dieses System soll von unabhängigen Prüfern, wiebeispielsweise dem TÜV SÜD, durchgeführt werden, die von nationalenAkkreditierungsstellen akkreditiert sein müssen.
Der Vorschlag zu "GreenClaims" stellt somit einen weiteren bedeutenden Schritt dar, um "Greenwashing" zu verhindern und weist dem TÜV SÜD eine wichtige Rolle zu. Sollte der Vorschlag in dieser Form angenommen werden, ist zu erwarten, dass sich die freiwilligen Umweltangaben, die Unternehmen in der EU/EWR machen können, spürbar reduzieren werden. Dabei rückt Qualität statt Quantität in den Vordergrund.
Die Green Claims Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer transparenteren und verantwortungsbewussteren Wirtschaft in der EU. Durch die Festlegung von Kriterien für umweltbezogene Angaben wird es für Verbraucher:innen einfacher, nachhaltige Produkte zu identifizieren und Greenwashing entgegenzuwirken. Damit leistet die Richtlinie einen Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung des Konsumverhaltens und zur Stärkung des Umwelt- und Klimaschutzes in der Europäischen Union.
Die neue Green Claims Richtlinie wird umfassende Auswirkungen auf Unternehmen innerhalb der Europäischen Union haben. Umweltaussagen wie „grün", „öko" oder „umweltfreundlich" über Produkte sind oftmals „unbegründet" und führen neben Irritationen bei den Konsumenten zu mangelnder Transparenz und Glaubwürdigkeit von Umweltkennzeichnungen. Sie ist ein weiterer wichtiger Schritt, um „Greenwashing“ zu verhindern und schreibt third party Organisationen wie dem TÜV SÜD dabei eine bedeutende Rolle zu da nur mehr Umweltkennzeichnungen und Nachhaltigkeitssiegel angebracht werden dürfen, die auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. - Robert HERMANN | TÜV SÜD
Quelle: Partner des Energieforum Österreich - TÜV SÜD