Der Verein Energieforum Österreich ist ihr Ansprechpartner um alle Themen rund um die Umsetzung des Europäischen Green Deals in Österreich.
Die Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit angenommen. Durch die Einbeziehung von Menschenrechts- und Umweltbelangen in die Geschäftstätigkeit und die Unternehmensführung, zielt diese Richtlinie darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern. Mit den neuen Vorschriften werden Unternehmen verpflichtet, sich mit den negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten zu befassen, einschließlich derjenigen in ihren Lieferketten innerhalb und außerhalb Europas.
Mit dieser Richtlinie wird eine unternehmerische Sorgfaltspflicht eingeführt. Die Hauptaufgaben dieser Verantwortung bestehen darin, nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Rahmen der eigenen Aktivitäten des Unternehmens, seiner Tochtergesellschaften und der Wertschöpfungsketten, an denen es beteiligt ist, aufzudecken, zu stoppen, zu verhindern, zu verringern und zu berücksichtigen. Darüber hinaus müssen große Unternehmen einen Plan haben, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsstrategie mit dem Ziel des Pariser Abkommens, die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, übereinstimmt.
Die Sorgfaltspflicht umfasst somit nicht nur den eigenen Geschäftsbereich, sondern auch unmittelbare Zulieferer. Bei Mittelbaren Zulieferern muss erst eingegriffen werden, wenn eindeutige Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen in der Lieferkette gegeben sind.
Für die Bürger ergibt sich ein besserer Schutz der Arbeitnehmerrechte und anderer Menschenrechte, sowie eine gesündere Umwelt für heutige und künftige Generationen. Außerdem steigt das Vertrauen der Verbraucher in die Unternehmen und die Transparenz führt zu informierten Entscheidungen.
Unternehmen profitieren von EU weiten, einheitlichen Regelungen und besseren Zugängen zu Förderungen. Das Unternehmen erhält zudem ein besseres Verständnis dafür, wie sich Unternehmensentscheidungen auf die Menschenrechte und die Umwelt auswirken. Kundenvertrauen und Engagement der Mitarbeiter sind ebenfalls Vorteile, die sich aus der Einhaltung des Lieferkettengesetzes ergeben.
Entwicklungsländer können dank dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz der Menschenrechte und Umwelt sorgen. Daraus ergeben sich auch verbesserte Lebensumstände der Menschen und eine verstärkte Übernahme der internationalen Normen.
Kurz zusammengefasst besteht das Lieferkettengesetz aus folgenden 6 Punkten:
1. die Anwendung der Sorgfaltspflicht, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte und die Umweltnormen geachtet werden
2. die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte
3. die Einrichtung eines Risikomanagementsystems
4. die Umsetzung von Schutzmaßnahmen in der Unternehmenstätigkeit und die Überwachung ihrer Einhaltung
5. die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Beschwerdesystems
6. das Führen von Aufzeichnungen und die Berichterstattung über die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten
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