27.2.25

Vorschläge zur OMNIBUS-Verordnung der EU

Vorschläge zur OMNIBUS-Verordnung der EU

Die Europäische Union steht vor der Herausforderung, ihre Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Ein zentrales Instrument hierfür ist die sogenannte OMNIBUS-Verordnung, die eine Überarbeitung bestehender Nachhaltigkeitsgesetze bündelt.

Doch was genau verbirgt sich dahinter, welche Änderungen wurden vorgeschlagen, und was ändert sich am Green Deal?

Was ist die OMNIBUS-Verordnung?

Ein Omnibus-Gesetz ist eine Gesetzesvorlage, die verschiedene, thematisch zusammenhängende Regelungen in einem Paket vereint – eine Methode, die in der EU selten, aber effektiv eingesetzt wird, um legislative Prozesse zu straffen. Im aktuellen Fall, der im November 2024 von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt wurde, geht es um die Überarbeitung von drei zentralen Nachhaltigkeitsvorschriften:

  1. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Seit Juli 2024 in Kraft, verpflichtet sie Unternehmen, detailliert über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte, einschließlich Treibhausgasemissionen, zu berichten.
  2. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Diese Richtlinie fordert Unternehmen auf, soziale und ökologische Auswirkungen ihrer Aktivitäten zu prüfen und Klimapläne zu erstellen. Mitgliedsstaaten haben bis 2026 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
  3. EU-Taxonomie: Seit 2020 aktiv, dient sie als Klassifikationssystem, um nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu definieren und Greenwashing zu verhindern.

Zusätzlich betrifft die Verordnung den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und die InvestEU-Verordnung, die ebenfalls angepasst werden sollen.

Warum diese Änderungen?

Die Europäische Kommission verfolgt mit der OMNIBUS-Verordnung zwei Hauptziele: die Wettbewerbsfähigkeit der EU in Zeiten geopolitischer Unsicherheit zu stärken und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft im Sinne des Green Deals voranzutreiben.

Der Ansatz der Kommission basiert auf Empfehlungen wie dem Competitiveness Compass und dem Draghi-Bericht, der von Ex-EZB-Präsident Mario Draghi verfasst wurde. Dieser kritisiert, dass übermäßige Bürokratie europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb mit den USA und China benachteiligt. Die OMNIBUS-Verordnung zielt daher darauf ab, regulatorische Belastungen zu reduzieren – um mindestens 25 % bis Ende der Amtszeit der Kommission (für KMU sogar 35 %) – und gleichzeitig Investitionen in grüne Technologien zu fördern. Dies steht im Einklang mit dem Clean Industrial Deal, der Klimaschutz und Wirtschaftswachstum vereint.

Die Vorschläge wurden auch durch die Budapest-Deklaration inspiriert, die eine Vereinfachung der Berichtspflichten fordert.

Was soll sich konkret ändern?

Das geplante OMNIBUS-Paket bringt eine Reihe von Anpassungen:

  • CSRD: Der Anwendungsbereich wird deutlich eingeschränkt – nur Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern (plus 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme) müssen berichten, was die Zahl der betroffenen Firmen um 80 % reduziert. Für kleinere Unternehmen wird die Berichterstattung freiwillig (VSME-Standard), sektorspezifische Vorgaben entfallen, und die Fristen für „Welle 2 und 3“-Unternehmen verschieben sich um zwei Jahre auf 2026/2027.
  • CSDDD: Die Umsetzung verzögert sich auf 2027 bzw. 2028, Sorgfaltspflichten werden vereinfacht (Prüfungen nur bei begründeten Problemen, Intervalle von jährlich auf alle fünf Jahre), und KMU erhalten Erleichterungen durch begrenzte Informationsanforderungen.
  • EU-Taxonomie: Ein delegierter Rechtsakt zur Vereinfachung der Offenlegungspflichten wird konsultiert, die Berichterstattung für Unternehmen mit unter 450 Mio. Euro Umsatz wird freiwillig.
  • CBAM: 90 % der Importeure kleiner Mengen (ca. 182.000) werden von Verpflichtungen befreit, während über 99 % der Emissionen erfasst bleiben.
  • InvestEU: Weniger Bürokratie spart 350 Mio. Euro und mobilisiert 50 Mrd. Euro an Investitionen.

Vorteile für Unternehmen

Die Änderungen entlasten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU):

  • Kosteneinsparungen: Jährlich etwa 6,3 Mrd. Euro weniger Verwaltungskosten sowie 50 Mrd. Euro zusätzliche Investitionen.
  • KMU-Schutz: Firmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz sind von der CSRD ausgenommen; Informationsanfragen aus Wertschöpfungsketten werden begrenzt.
  • Vereinfachung: Größere Unternehmen profitieren von klareren Standards und weniger Datenpunkten, während die CSDDD etwa 6.000 EU- und 900 Nicht-EU-Firmen sowie deren Partner entlastet.

Bedroht die OMNIBUS-Verordnung den Green Deal?

Nein, die Verordnung hebt den Green Deal nicht auf – sie passt ihn an. Klimaschutz bleibt ein Kernziel, doch die EU steht vor einem Investitionsdefizit. Für die Netto-Null-Wirtschaft bis 2050 sind massive Mittel nötig, und die Vereinfachung soll Unternehmen den Übergang erleichtern, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

Die Europäische Zentralbank (EZB) betont, dass vereinfachte Regeln die Datenerhebung für nachhaltige Finanzierungen verbessern könnten. Laut EZB-Vorstand Frank Elderson sind diese Daten essenziell, um Klima- und Naturrisiken zu bewerten und die grüne Transformation zu finanzieren. Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) sieht in der CSRD sogar einen Vorteil, da sie die Abhängigkeit von Drittanbietern reduziert und die Datenqualität steigert.

Ausblick

Die EU strebt einen pragmatischen Ausgleich zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit an, wobei der Green Deal angepasst, jedoch nicht abgeschafft wird.

Unser Team vom Energieforum Österreich hält Sie umfassend darüber auf dem Laufenden, wie sich die Regelungen weiterentwickeln und welche Möglichkeiten sich daraus für eine grüne, wettbewerbsfähige Zukunft sowie speziell für österreichische Unternehmen ergeben.

Quellen: Europäische Kommission und Green Central Banking