
Der Verein Energieforum Österreich ist ihr Ansprechpartner um alle Themen rund um die Umsetzung des Europäischen Green Deals in Österreich.
Die Europäische Union steht vor der Herausforderung, ihre Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Ein zentrales Instrument hierfür ist die sogenannte OMNIBUS-Verordnung, die eine Überarbeitung bestehender Nachhaltigkeitsgesetze bündelt.
Doch was genau verbirgt sich dahinter, welche Änderungen wurden vorgeschlagen, und was ändert sich am Green Deal?
Ein Omnibus-Gesetz ist eine Gesetzesvorlage, die verschiedene, thematisch zusammenhängende Regelungen in einem Paket vereint – eine Methode, die in der EU selten, aber effektiv eingesetzt wird, um legislative Prozesse zu straffen. Im aktuellen Fall, der im November 2024 von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt wurde, geht es um die Überarbeitung von drei zentralen Nachhaltigkeitsvorschriften:
Zusätzlich betrifft die Verordnung den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und die InvestEU-Verordnung, die ebenfalls angepasst werden sollen.
Die Europäische Kommission verfolgt mit der OMNIBUS-Verordnung zwei Hauptziele: die Wettbewerbsfähigkeit der EU in Zeiten geopolitischer Unsicherheit zu stärken und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft im Sinne des Green Deals voranzutreiben.
Der Ansatz der Kommission basiert auf Empfehlungen wie dem Competitiveness Compass und dem Draghi-Bericht, der von Ex-EZB-Präsident Mario Draghi verfasst wurde. Dieser kritisiert, dass übermäßige Bürokratie europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb mit den USA und China benachteiligt. Die OMNIBUS-Verordnung zielt daher darauf ab, regulatorische Belastungen zu reduzieren – um mindestens 25 % bis Ende der Amtszeit der Kommission (für KMU sogar 35 %) – und gleichzeitig Investitionen in grüne Technologien zu fördern. Dies steht im Einklang mit dem Clean Industrial Deal, der Klimaschutz und Wirtschaftswachstum vereint.
Die Vorschläge wurden auch durch die Budapest-Deklaration inspiriert, die eine Vereinfachung der Berichtspflichten fordert.
Das geplante OMNIBUS-Paket bringt eine Reihe von Anpassungen:
Die Änderungen entlasten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU):
Nein, die Verordnung hebt den Green Deal nicht auf – sie passt ihn an. Klimaschutz bleibt ein Kernziel, doch die EU steht vor einem Investitionsdefizit. Für die Netto-Null-Wirtschaft bis 2050 sind massive Mittel nötig, und die Vereinfachung soll Unternehmen den Übergang erleichtern, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
Die Europäische Zentralbank (EZB) betont, dass vereinfachte Regeln die Datenerhebung für nachhaltige Finanzierungen verbessern könnten. Laut EZB-Vorstand Frank Elderson sind diese Daten essenziell, um Klima- und Naturrisiken zu bewerten und die grüne Transformation zu finanzieren. Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) sieht in der CSRD sogar einen Vorteil, da sie die Abhängigkeit von Drittanbietern reduziert und die Datenqualität steigert.
Die EU strebt einen pragmatischen Ausgleich zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit an, wobei der Green Deal angepasst, jedoch nicht abgeschafft wird.
Unser Team vom Energieforum Österreich hält Sie umfassend darüber auf dem Laufenden, wie sich die Regelungen weiterentwickeln und welche Möglichkeiten sich daraus für eine grüne, wettbewerbsfähige Zukunft sowie speziell für österreichische Unternehmen ergeben.
Quellen: Europäische Kommission und Green Central Banking