6.9.24

Verifizierung von Umweltaussagen

Verifizierung von Umweltaussagen

Unabhängige Verifizierungen von Umweltaussagen gefordert

KundInnen, GeschäftspartnerInnen, InvestorInnen, AnalystInnen, Medien und KonsumentInnen bewerten Unternehmen zunehmend anhand ihres nachhaltigen Handelns – Verantwortungsbewusstsein und Engagement im Klimaschutz werden erwartet. Eine Bestandsaufnahme der eigenen klimarelevanten Emissionen im Rahmen des CO2-Fußabdrucks (Produkt oder Unternehmen) sowie der CO2 Neutralität dient Unternehmen als Entscheidungsgrundlage für die Ableitung von Klimaschutzzielen und zur strategischen Weichenstellung. Nur, wenn von unabhängiger Seite verifiziert, ist eine CO2-Bilanz oder die CO2 Neutralität wirklich belastbar und aussagekräftig kommunizierbar.

Die CO2-Bilanz

Die CO2-Bilanz kann unternehmensweit als „Corporate Carbon Footprint“ (CCF) erstellt werden oder produktspezifisch als „Product Carbon Footprint“ (PCF) für den gesamten Lebensweg bzw. bestimmte Lebenswegabschnitte eines Produkts oder einer Dienstleistung. Diese dienen wiederum als Basis für die Aussage der CO2-Neutralität die auch CO2 Kompensationsmaßnahmen mitberücksichtigt und Kriterien für diese Gutschriftenprogramme definiert.

Die ISO-Normen 14064 Corporate Carbon Footprint“ und 14067 (Product Carbon Footprint“ sowie die neue 14068-1 „Klimaneutralität“ definieren dazu eine systematische Herangehensweisen. Ziel dieser Normenreihe ist es, Transparenz zu schaffenEmissionstreiber zu identifizieren und Innovationen anzustoßen, um Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch und Rohstoffaufwände zu senken und ohne den Vorwurf von Greenwashing (Green Claim Richtlinie) über die THG-Neutralität des Unternehmens oder des Produktes, und somit über den CO2 -Fußabdruck, zu berichten und öffentlich zu kommunizieren.

Erklärung der Normen:

  • ISO 14067 PCF (Produkt Carbon Footprint): Hier wird ein PCF Bericht vom Produkt des Unternehmens (Treibhausgaserklärung) auf Normübereinstimmung geprüft und eine international gültige Verifizierungsurkunde ausgestellt. Die Kompensation dieser in der Urkundeangeführten und geprüften CO2 Äquivalente (CO2e) können dann mit diversen Nachhaltigkeitsprojekten kompensiert werden, um zu einer CO2 Neutralität zu kommen.
  • ISO 14068-1 (Carbon Neutrality): Eine neue Norm zum Nachweis der CO2 Neutralität von Produkten und Unternehmen. Hier werden auch die CO2 Kompensationsmaßnahmen bewertet. Wenn eine Aussage über die CO2Neutralität getroffen wird, muss diese Aussage gleich wie beim PCF und CCF verifiziert werden. Die Basis dafür ist aber immer ein PCF oder ein CCF bei welcher Gutenschriften oder Kompensationsprojekte eingerechnet werden. Kurzzusammengefasst ist das eine Kombination zwischen den Normen 14067/14064-1 und 14068-1.
  • ISO14064-1 CCF (Corporate Carbon Footprint): Hier wird ein PCF Bericht des Unternehmens (Treibhausgaserklärung) auf Normübereinstimmung geprüft und eine international gültige Verifizierungsurkunde ausgestellt. Ansonsten verhält sie sich gleich wie bei der PCF.

Quelle: Partner des Energieforums Österreich - TÜV Süd